Preisliste Stadtjagd- und Wildtiermanagement
Preisliste Stadtjagd- und Wildtiermanagement
Stand: 15. Oktober 2026
Beratung:
Telefonische Kurzberatung
Bis zu 15 Minuten kostenfrei
Erstberatung und Begutachtung vor Ort
50,00 € pauschal
Allgemeiner Stundensatz:
70,00 € je Stunde
Die Abrechnung erfolgt mit 17,50 € je angefangene 15 Minuten.
Der allgemeine Stundensatz gilt insbesondere für das Aufstellen, fängische Stellen, Beködern, Umstellen und Abbauen von Fallen, für Kontrollen und Einsätze nach einer Fangmeldung, das Freilassen von Fehlfängen, das Einfangen von Wildtieren sowie erforderlichenfalls für das tierschutzgerechte Erlegen gefangener Wildtiere.
Ebenso gilt der Stundensatz für Vergrämungsmaßnahmen, Beratungsgespräche, Dokumentations- und Auswertungsarbeiten, die Beantragung erforderlicher Genehmigungen sowie für telefonische und schriftliche Abstimmungen mit Behörden.
An- und Rückfahrt:
Fahrzeit
40,00 € je Stunde
Die Abrechnung erfolgt mit 10,00 € je angefangene 15 Minuten.
Berechnet wird die erforderliche Fahrzeit vom Betriebssitz zum Einsatzort und zurück. Der gegenüber dem allgemeinen Stundensatz ermäßigte Fahrtzeitsatz trägt der Größe des Einsatzgebietes im Neckar-Odenwald-Kreis Rechnung.
Fahrzeugkosten:
0,35 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer
Die tatsächlich gefahrenen Kilometer für die Hin- und Rückfahrt werden zusätzlich zur Fahrzeit berechnet.
Bereitstellung einer Lebendfangfalle:
25,00 € je Falle und angefangene Woche
Eine Woche entspricht sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen. Der Bereitstellungszeitraum beginnt mit der Übergabe beziehungsweise dem Aufstellen der Falle und endet mit deren Abbau oder Rückgabe.
Im Bereitstellungspreis enthalten sind die Lebendfangfalle, der elektronische Fallenmelder, die laufenden Telekommunikations- und Übertragungskosten sowie die normale abschließende Reinigung und Desinfektion.
Nicht im Bereitstellungspreis enthalten sind die Anlieferung und Abholung, das Aufstellen und fängische Stellen, das Beködern, das Umstellen der Falle, Kontrollen vor Ort, Einsätze nach einer Fangmeldung, das Freilassen von Fehlfängen, die Versorgung oder das Erlegen gefangener Wildtiere sowie ein außergewöhnlicher Reinigungs- oder Reparaturaufwand.
Diese Tätigkeiten werden nach dem allgemeinen Stundensatz berechnet. Erforderliche Fahrzeiten und Fahrzeugkosten werden nach den hierfür ausgewiesenen Sätzen abgerechnet.
Fachgerechte Tierkörperbeseitigung:
50,00 € je Wildtier
Die Tierkörperbeseitigung erfolgt fachgerecht. Es müssen bei den meisten erlegten Wildtieren z.B. Waschbär, erhebliche eigene Schutzmaßnahmen (FFP3 Maske, z.T. Einmalschutzanzug) und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese müssen selbstverständlich auch für den Transport berücksichtigt und extra Verpackt werden.
Vergrämungsmittel:
Vergrämungsmittel, beispielsweise geruchs- oder geschmacksbasierte Präparate wie Vergrämungspulver, werden nach den tatsächlich entstandenen Materialkosten berechnet.
Die für Beratung, Vorbereitung und Anwendung erforderliche Arbeitszeit wird nach dem allgemeinen Stundensatz berechnet.
Allgemeine Hinweise:
Die Vergütung wird für die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung, Fahrzeit, Fahrzeugnutzung und Bereitstellung von Geräten berechnet.
Ein bestimmter Fang-, Vergrämungs- oder sonstiger Einsatzerfolg kann aufgrund des Verhaltens freilebender Wildtiere nicht garantiert werden.
Alle Preise sind Endpreise. Die Umsätze sind gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.
Preise und Leistungen
Beratungsgespräch vor Ort
Ein Beratungsgespräch mit hinweisen und Empfehlungen
50,00 €
Grundpreis je Stunde Arbeitszeit
Der Grundpreis für alle Arbeiten z:B. Vergrämungsmaßnahmen, Fallen aufstellen, beködern, Kontrolle bei Auslösung der Falle (außnahme Fahrzeit)
70,00 €
Fahrtkosten je Km
Der Ausgleich für die An- und Abfahrt wird je angefangene 15 Minuten berechnet.
10,00 €/15 Min. Anfahrt
0,35 €/Km